So erreichen Sie mich:


Mobil: +49 151 58866939
Fax:     +49 8381 8309751
support(at)edv-am-see.de

Terminvereinbarung

Mo-Fr    11-19 Uhr
Sa         11-13 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Erstellt: Lindau, 31. August 2007)

§ 1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
(1) Jan-Hendrik Haubold, (nachfolgend JHH) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) JHH ist berechtigt den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderungen mit den Interessen von JHH und unter Berücksichtigung der Interessen von JHH Vertragspartnern vereinbar sind. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zugangsdatum der Änderungsmitteilung widerspricht. JHH wird in der Änderungsmitteilung die Folgen eines unterlassenen Widerspruches aufführen.
(3) Von diesen Geschäftsbedingungen teilweise oder insgesamt abweichende, oder entgegenstehende AGB finden keine Anwendung, es sei denn JHH hat diese schriftlich anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn JHH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Vertragspartners seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB können durch vertragsabhängige, besondere Geschäftsbedingungen ergänzt werden.Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsvorfälle der Parteien.


§ 2 Leistungspflichten
(1) JHH ist hinsichtlich des Ortes und der Zeit der Erbringung seiner Leistungen frei, Angaben zu Leistungszeitpunkten sind daher unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens JHH schriftlich als verbindlich zugesagt.
(2) Gerät JHH mit seinen Leistungspflichten in Verzug, so ist der Vertragspartner nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn JHH eine vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Diese Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
(3) Sind Abschlagszahlungen vereinbart, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen um den Zeitraum, in welchem sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet. Liefer- und Zahlungsfristen verlängern sich auch um den Zeitraum, in dem JHH durch Umstände, die JHH nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelbehaftete Mitwirkung des Vertragspartners.
(4) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(5) Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertragspartner vorliegenden Angeboten.

§ 3 Datensicherheit
(1) Soweit Daten an JHH übermittelt werden stellt der Vertragspartner Sicherungskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden diese regelmäßig gesichert. Für Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an JHH zu übermitteln.

Der Vertragspartner ist verpflichtet vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
(2) Erhält der Vertragspartner von JHH vor oder während des Vertragsverhältnisses Unterlagen oder Informationen, die rechtlich geschützt sind, oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, oder als vertraulich gekennzeichnet sind, so sind diese auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Der Vertragspartner verwahrt diese Gegenstände so, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Erlangt er Kenntnis davon, dass unbefugten Dritten diese Informationen zugänglich sind, so ist JHH umgehend über diese Entwicklung in Kenntnis zu setzen. Sollte es im Verschulden des Vertragspartners liegen, dass Missbrauch mit diesen Informationen betrieben wird, so haftet der Kunde JHH gegenüber für Nutzung und Schadensersatz.
(3) Der Vertragspartner macht Vertragsgegenstände nur dem Mitarbeiter und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen und belehrt diese Person über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Information.
(4) JHH behält sich das Recht vor, den Namen und ggf. das Logo des Vertragspartners als Referenz auf der Website aufzuführen und auf dessen Website zu verlinken. Namen und Logo von Vertragspartnern dürfen auch in Printmedien abgelichtet werden. Der Vertragspartner wird hiervon vorab informiert.

§ 4 Datenschutz
(1) JHH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere sind auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf.

§ 5 Vergütung
(1) Je nach vertraglicher Vereinbarung erfolgt eine monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Abrechnung. Bei monatlicher Fälligkeit erfolgt die Zahlung ausschließlich durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Die sonstige Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt im Allgemeinen auf elektronischem Wege. Dem Verzicht auf eine Signatur nach § 15 Abs. 1 SigG wird ausdrücklich zugestimmt. Auf Wunsch stellen wir die Rechnung zusätzlich auch auf dem Postweg in Papierform zu, hierfür wird jeweils ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 € berechnet. Sämtliche Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Dies kann sowohl per Überweisung, als auch sofern vom Kunden gewünscht, mittels einer Bankeinzugsermächtigung erfolgen.
(2) Sollte der Kunde zum Lastschriftverfahren angemeldet sein und eine fällige Rechnung zurück gebucht werden, so verpflichtet sich der Kunde nebst den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €, welche auf den eigentlichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird, zu zahlen.
(3) Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen ist JHH auch ohne Mahnung berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
(4) Handelt es sich um einen Verbraucher liegt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, so liegt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) JHH ist darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall seine Leistungspflichten zurückzubehalten.

§ 6 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
(1) Soweit vertraglich nichts anders vereinbart wurde, werden sämtliche Verträge auf ein Kalenderjahr befristet geschlossen, eine Vertragsverlängerung muss seitens der Vertragsparteien 4 Monate vor Auslaufen des Vertrages angezeigt werden.

(2) Ist vertraglich keine andere Frist geregelt, ist der Vertrag von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann nur schriftlich oder per Fax erfolgen. Ergeben sich bei einer Kündigung durch Fax Unklarheiten, sind wir innerhalb von vier Wochen dazu berechtigt, die schriftliche Kündigung zu verlangen. Die vorher durch Fax ausgesprochene Kündigung ist dann unwirksam.

(3) Das Vertragsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

(4) Die Beendigung des weiteren Leistungstausches (z. B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (wenn nicht anders vereinbart die üblichen 14 Tage) angedroht werden und kann nur binnen 3 Wochen nach Fristablauf erklärt werden. Wer die Störung ganz oder teilweise zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(5) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(6) JHH ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Vertragspartner für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet, oder der Vertragspartner seinen Pflichten gemäß § 7 nicht nachkommt.

(7) Beabsichtigt der Vertragspartner die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person bedarf es hierzu der Zustimmung von JHH. Hiezu muss vorher ein Antrag sowohl vom bisherigen Vertragspartner als auch vom neuen Vertragspartner vorliegen, der von beiden eigenhändig unterschrieben wurde und JHH vorgelegt wurde. Eine Übersendung per Fax ist nicht ausreichend.

(8) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Vertragspartner sichert zu, dass die JHH von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich jede Änderung dieser Daten JHH unverzüglich anzuzeigen und auf Anfrage binnen 14 Tagen die Richtigkeit der JHH vorliegenden Daten zu bestätigen, dies betrifft insbesondere Name uns Anschrift, sowie, sofern vereinbart, die Bankverbindung zur Einlösung von Lastschriften.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lindau, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtlichen Sonderrechtes ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. JHH ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.